Prof. Roland Wolff Stiftung

Prof. Roland Wolff Stiftung

Prof. Roland Wolff Stiftung

Die Stiftung lebt!

Die Senatsverwaltung für Justiz hat durch die Stiftungsaufsicht unsere Ernennungsurkunde ausgestellt. Damit ist die Stiftung errichtet und kann Rechtsgeschäfte eingehen. In anderen Worten: Es geht los, wir können mit der Arbeit beginnen.